Zur Geschichte des Ruhlaer Schützenwesens seit 1725

Die erste Schützengesellschaft und ihre Schützenordnung

Im Januar des Jahres 1725 schlossen sich etwa 20 Bürger Ruhla Uetterodtschen und Tenneberger Orts, überwiegend Messerschmiedemeister zusammen, zum Zwecke der Gründung einer "Schützen-Compagnie",
der Anlage eines Schützenhofes, zur Durchführung von Schießübungen. Eine entsprechende Petition mit dem hauptsächlichen Inhalt, „dass ihnen erlaubet werden möchte, damit sie auf begebenden Notfall zur Landes-Division und anderen Begebenheiten mit Gewehr desto geschickter umgehen könnten, öffentliche Scheiben-Schießen mit Feuer-Rohren und Flinten wöchentlich oder quartaliter zu halten", wurde an den Herzog Friedrich II. v. Sachsen-Gotha-Altenburg nach Gotha gesandt.

 

Am 3. Mai 1725 unterzeichnete der Herzog die diesbezügliche, mit Bedingungen und Anweisungen versehene
Genehmigung sowie die erlassene, zwanzig eng beschriebene Seiten umfassende „Schützen-Ordtnung in der Ruhl”, gültig für die „Schützen-Meistern und Gesellschaft" der beiden Ruhlaer Ortsteile herzoglich gothaischen Gebietes.
Noch im Mai 1725 wurde eine Ausfertigung des Dokumentes dem Präsident der Rühler Schützengesellschaft, dem Messerschmied Hans Christoph Stehmann, zugestellt. Beigegeben war eine Gebührenrechnung über 26 Reichstaler und 2 Groschen. Die Ordnung umfasste 46 „Articul” und 10 Zusätze, in denen Vorschriften gemacht, Abläufe geregelt und Strafen festgelegt wurden. Geschossen werden durfte z.B. nur an einem Werktag,
„zu dem man sich vergliche”, von „precise 1 Uhr bis 6 Uhr”. Verboten waren Gottlosigkeiten in Worten und Gebärden, der Missbrauch des göttlichen Namens bei Fehlschüssen, liederliche Reden, Vollsaufen und andere Unmäßigkeiten. Beim Scheibenschießen durfte jeder allerdings bis zu einer Kanne (etwa 21 mal 0,5l) Bier trinken.

Das Amt des Bewahrers der Ordnung von 1725 vererbte sich viermal in der Familie Stehmann vom Vater auf den Sohn. Vollgültig war sie bis zum Jahre 1848, im Prinzip jedoch noch bis zum Beitritt der Ruhlaer Schützen zum Deutschen Schützenbund 1863. Der Musikdirektor Berthold Stehmann übergab das Dokument im Jahre 1901 dem Bundesschützenverein Ruhla und dieser 1906 dem neu gegründeten Ortsmuseum.
Dort stellte Arno Schlothauer 1925 fest, dass einige Seiten (ab Artikel 29) fehlten. Vom Museum kam die Ordnung 1945 aus Sicherheitsgründen in den Bestand des Stadtarchivs. Für die Heimatgeschichts-Forschung konnte noch ein vollständiges Amtsexemplar besorgt werden. (Den ausführlichen Wortlaut der „Schützen-Ordnung in der Ruhl” von 1725 siehe Sonderheft.)

Am 7. Juni 1725 nahm eine Abordnung der Schützenkompanie Ruhla gothaischen Gebietes auf Schloss Friedenstein in Gotha eine Fahne aus dem fürstlichen Zeughaus entgegen und bezahlte dafür zwei Taler.
(Sie blieb nicht erhalten, Art und Aussehen sind nicht bekannt.)

Im 2. Halbjahr 1725 und 1. Halbjahr 1726 wurde oberhalb des Saurasens und gothaischen Forsthofes am Liesenberg, also auf fiskalischem Grund und Boden des Amtsbereiches Tenneberg, der Schützenhof für den gothaischen Teil Ruhlas geschaffen.14 Monate nach der Genehmigung der Bildung der Schützenkompanie und dem Erlass der Schützenordnung hatte man erst das Geld für die auferlegten Gebühren zusammen und konnte, nach zweimal erlangtem Zahlungsaufschub, diese auf Schloss Friedenstein bezahlen, was durch den Kanzleisekretär unter dem 9. Juli 1726 in dem Ruhlaer Exemplar der Ordnung bestätigt wurde. Anfang 1727 erfolgte die Rechnungslegung über Stundenleistungen und Ausrüstungsgegenstände für den Schützenhof: 12 Reichstaler und 18 Groschen. Beim Vergleich mit den Gebühren sieht man, welchen für die damalige Zeit beträchtlichen Betrag diesen ausmachten. Auf der letzten Seite im Ruhlaer Exemplar der Schützenordnung sind nachträglich die 21 Namen der Mitglieder der ersten Schützenkompanie mit Hinweis auf ihre uneigennützigen Leistungen verzeichnet


Zwei, lange Zeit sogar drei Schützengesellschaften in der Ruhl

In Ruhla Eisenacher Orts wurde einige Jahre später ebenfalls eine Schützenkompanie gegründet. Unterlagen mit genaueren Aussagen dazu konnten nicht gefunden werden. Mit ziemlicher Sicherheit hat es aber um 1730 schon ein Schützenhaus mit Hof und Schießplatz, und somit auch eine Schützengesellschaft, in Ruhla  Eisen-acher Orts gegeben, denn aus dem Jahr 1739 existiert ein amtliches Gutachterprotokoll über ein sehr reparatur-bedürftiges, zweistöckiges "Schützenhaus der Schützen-Compagnie Eisenacher Orts am Bermberg". Aus dem Inhalt des Dokuments geht hervor, dass das Haus mindestens zehn Jahre alt, wegen der Schäden aber zuletzt nicht mehr in Betrieb gewesen sein muss. Verhältnismäßig aufwendig wurde das Haus dann wieder instand gesetzt.
1740 erließen beide Herzöge strenge Verbote an die Schützen und Bürger ihrer Ortsteile Ruhla, sich an Aktivitäten der jeweils anderen Kompanie zu beteiligen. Jegliche Beziehung zwischen den beiden Gesellschaften wurde untersagt.
Besondere, herzglich gebilligte, örtliche Status-, Schützenhof und Brauprivilegien, welche die Schützen der gothaischen Ortsteile schon viele Jahre hatten, wurden dein eisenachischen erst 1752 nach wiederholtem Antrag und eingehender Prüfung vom Herzog zuerkannt. Dem Genehmigungsdokument ist außer einem Verzeichnis des bescheidenen Schützenhausinventars eine Einzahlungsliste der 22 Kompaniemitglieder beigegeben.
Folgende Familiennamen kommen mehrmals darin vor: Malsch (4x), Braun (4x), Schenk (4x), Deußing (3x), Helmann (2x), Böttger, Zimmermann, Fischer, Wagner, Hoßfeldt.
Ab da gab es für Jahrzehnte zwei gleichwertige Ruhlaer Schützenkompanien, die bei nun weitergehend ähnlichen Bedingungen je einen gesonderten Status in ihrer Gemeinde hatten und in die nicht jeder aufgenommen werden konnte. Mit der Entwicklung des Bades Ruhla und der Schützenfeste bzw. "Lustvogel-schießen" kamen sich die beiden Kompanien dann auch etwas näher.
In der gothaischen Kompanie führten Standesunterschiede und die Tatsache, dass der Schützenhof auf tenne-bergischem Amtsgebiet lag, zur Herausbildung einer eigenständigen "Tenneberger Schützen-Gesellschaft zu Ruhla". Die Schützen von Ruhla Uetterodtschen Orts schlossen sich der 1794 gegründeten bürgerlichen Vereinigung "Gothaische Gesellschaft" an, die dann eine eigene Schießanlage schuf. Durch einen Streit in dieser Gesellschaft (o. Kantor Burkhardt: "D´r Geseallschaoftsstriet"), der sich auch auf die Schützen auswirkte, wäre es 1836 beinahe zur Bildung einer dritten Schützenkompanie mit eigenem Schieß- und Gesellschaftshaus im gothaischen Teil Ruhlas gekommen. Nach Eingreifen der Obrigkeit konnte aber wieder Einigung erzielt werden. Anlässlich eines Ersuchens der Tenneberger Schützen nach Genehmigung weiterer Stern- und Scheibenschießen war dem Herzog die Existenz zweier getrennter Schützengesellschaften in Ruhla ga aufgefallen und unter Androhung des Versagens jeglicher Genehmigung, auch der des Kirmes-Vogelschießens, ordnete er 1839 den Zusammenschluss an. Um diesen bemühten sich dann bis 1847 die neu formierte "Gotaische Gesellschaft" und der Schützenmeister Elias Schlothauer (bekannt als "d´r all Konditer"). Die Vereinigung gelang nicht. Die Tenneberger Schützengesellschaft bestand weiter bis 1862. Die ehemals uetterodtschen Ruhlaer Schützen blieben Teil der Gothaischen Gesellschaft, führten nur keinen eigenen Namen.


Zweck der Schützenkompanien, Aufgaben und Einsätze

Die Gründung und Existenz von Schützenkompanien und die Abhaltung von Schießübungen und "dergleichen Exercitia" durch sie hatten damals, wie auch in der Präambel der Ordnung von 1725 ausdrücklich betont, als Hauptzweck und -aufgabe die Vorbereitung zu einer Landes-Defension (-Verteidigung). Die Schützen in der Ruhl wurden deshalb bis zur Bildung der Vereine "Defensiöner" genannt. Dass es hauptsächlich um Landesverteidigung ging, beweist auch die Verleihung der Militärfahne aus dem herzoglichen Zeughaus an die erste Schützenkompanie Ruhla uetterodtschen Orts und tannebergischen Orts.
Zu direkten Verteidigungseinsätzen oder Kriegsdienst ist es für die Ruhlaer Schützen jedoch nie gekommen.
Örtliche Wach- und Schutzeinsätze oder Ausübung von Polizeifunktionen waren auch Aufgabe der Schützen.
Darüber gibt es einige Hinweise und Unterlagen. So mussten die "Defensiöner" unter Mitführung ihrer Gewehre Verhaftungen vornehmen, Delinquenten, oft Wilddiebe, ab- und vorführen, Beschuldigte bewachen und an die Gerichte überführen, Landstreicher oder unliebsame Personen festnehmen oder vertreiben.
Aus den Protokollen der Messerschmiedeinnugen geht hervor, dass die Ruhlaer Schützen ab 1750 illegale Abwerber des Preußenkönigs dingfest zu machen hatten. Eine Aufzeichnung berichtet z.B., dass ein früher ausgewanderte Rühlerin , Elenor Mäder, geschickt worden war, um Leute zum Auswandern nach Eberswalde zu "persuadieren". Der gothaische Manufaktur-Commissar hatte sie in Justus Dreyßens Haus bringen und dort von zwei Defensiönern bewachen lassen. 

Fortsetzung Folgt.....

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