Zur Geschichte des Ruhlaer Schützenwesens

Die erste Schützengesellschaft und ihre Schützenordnung

Im Januar des Jahres 1725 schlossen sich etwa 20 Bürger Ruhla Uetterodtschen und Tenneberger Orts, überwiegend Messerschmiedemeister zusammen, zum Zwecke der Gründung einer "Schützen-Compagnie",
der Anlage eines Schützenhofes, zur Durchführung von Schießübungen. Eine entsprechende Petition mit dem hauptsächlichen Inhalt, „dass ihnen erlaubet werden möchte, damit sie auf begebenden Notfall zur Landes-Division und anderen Begebenheiten mit Gewehr desto geschickter umgehen könnten, öffentliche Scheiben-Schießen mit Feuer-Rohren und Flinten wöchentlich oder quartaliter zu halten", wurde an den Herzog Friedrich II. v. Sachsen-Gotha-Altenburg nach Gotha gesandt.

 

Am 3. Mai 1725 unterzeichnete der Herzog die diesbezügliche, mit Bedingungen und Anweisungen versehene
Genehmigung sowie die erlassene, zwanzig eng beschriebene Seiten umfassende „Schützen-Ordtnung in der Ruhl”, gültig für die „Schützen-Meistern und Gesellschaft" der beiden Ruhlaer Ortsteile herzoglich gothaischen Gebietes.
Noch im Mai 1725 wurde eine Ausfertigung des Dokumentes dem Präsident der Rühler Schützengesellschaft, dem Messerschmied Hans Christoph Stehmann, zugestellt. Beigegeben war eine Gebührenrechnung über 26 Reichstaler und 2 Groschen. Die Ordnung umfasste 46 „Articul” und 10 Zusätze, in denen Vorschriften gemacht, Abläufe geregelt und Strafen festgelegt wurden. Geschossen werden durfte z.B. nur an einem Werktag,
„zu dem man sich vergliche”, von „precise 1 Uhr bis 6 Uhr”. Verboten waren Gottlosigkeiten in Worten und Gebärden, der Missbrauch des göttlichen Namens bei Fehlschüssen, liederliche Reden, Vollsaufen und andere Unmäßigkeiten. Beim Scheibenschießen durfte jeder allerdings bis zu einer Kanne (etwa 21 mal 0,5l) Bier trinken.

Das Amt des Bewahrers der Ordnung von 1725 vererbte sich viermal in der Familie Stehmann vom Vater auf den Sohn. Vollgültig war sie bis zum Jahre 1848, im Prinzip jedoch noch bis zum Beitritt der Ruhlaer Schützen zum Deutschen Schützenbund 1863. Der Musikdirektor Berthold Stehmann übergab das Dokument im Jahre 1901 dem Bundesschützenverein Ruhla und dieser 1906 dem neu gegründeten Ortsmuseum.
Dort stellte Arno Schlothauer 1925 fest, dass einige Seiten (ab Artikel 29) fehlten. Vom Museum kam die Ordnung 1945 aus Sicherheitsgründen in den Bestand des Stadtarchivs. Für die Heimatgeschichts-Forschung konnte noch ein vollständiges Amtsexemplar besorgt werden. (Den ausführlichen Wortlaut der „Schützen-Ordnung in der Ruhl” von 1725 siehe Sonderheft.)

Am 7. Juni 1725 nahm eine Abordnung der Schützenkompanie Ruhla gothaischen Gebietes auf Schloss Friedenstein in Gotha eine Fahne aus dem fürstlichen Zeughaus entgegen und bezahlte dafür zwei Taler.
(Sie blieb nicht erhalten, Art und Aussehen sind nicht bekannt.)

Im 2. Halbjahr 1725 und 1. Halbjahr 1726 wurde oberhalb des Saurasens und gothaischen Forsthofes am Liesenberg, also auf fiskalischem Grund und Boden des Amtsbereiches Tenneberg, der Schützenhof für den gothaischen Teil Ruhlas geschaffen.
14 Monate nach der Genehmigung der Bildung der Schützenkompanie und dem Erlass der Schützenordnung hatte man erst das Geld für die auferlegten Gebühren zusammen und konnte, nach zweimal erlangtem Zahlungsaufschub, diese auf Schloss Friedenstein bezahlen, was durch den Kanzleisekretär unter dem 9. Juli 1726 in dem Ruhlaer Exemplar der Ordnung bestätigt wurde. 

Anfang 1727 erfolgte die Rechnungslegung

Fortsetzung Folgt.....

Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!